Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen des Vereins Atelier mobil e. V.

1.1. Allgemeine Bedingungen

Diese „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ sind in der jeweils gültigen Fassung Grundlage aller von Atelier mobil e.V. getragenen oder durchgeführten Maßnahmen. Sie entfalten ihre Wirkung im Sinne einer Hausordnung, auch wenn der Verein an verschiedenen Orten aktiv wird. Sie liegen als Bestandteil der „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ jedem Vertrag zu Grunde.

1.2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Die Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen durch jede*n Teilnehmer*in, bzw. deren Sorgeberechtigten, ist zwingend Voraussetzung für eine Teilnahme an jedweder Maßnahme. Sie erfolgt schriftlich bei Anmeldung oder stillschweigend, bspw. durch Betreten oder Mittun.

1.3. Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Personensorgeberechtigten tragen dafür Sorge, dass ihre Kinder die Voraussetzungen für die Teilnahme, z.B. das Mindestalter erfüllen. Unverträglichkeiten, gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten etc. sind Atelier mobil e.V. vor der Anmeldung/ Ticketkauf/ Teilnahme mitzuteilen. Nur so kann vorab geklärt werden, ob eine Teilnahme möglich ist. Nicht erfüllte Voraussetzungen können trotz ordnungsgemäßer Anmeldung und Zahlung zum Ausschluss von einer Maßnahme führen. Die formulierten Hinweise und der Inhalt des Ausschreibungstextes sind maßgebend.

1.4. Besonderheiten bei den Mahlzeiten

Bei Maßnahmen, die Verpflegung beinhalten, berücksichtigt Atelier mobil e.V. nach Möglichkeit Besonderheiten (z. B. Unverträglichkeiten), religiös motivierte Wünsche (z. B. kein Schweinefleisch) oder eine vegetarische Ernährungsweise, sofern dies rechtzeitig bekannt gemacht wird und dem Verein hierdurch keine Mehrkosten entstehen oder gegen Kostenerstattung. Solche Wünsche müssen vor Anmeldung/ Ticketkauf mit Atelier mobil e.V. zu besprochen werden. Die Möglichkeiten der Berücksichtigung und evtl. Mehrkosten werden im Vorfeld geklärt. Eine vegetarische Verpflegung ist üblicherweise ohne Mehrpreis möglich.

1.5. Übernahme der Aufsichtspflicht

Für die Dauer der Maßnahme überträgt die/ der Sorgeberechtigte die Aufsichtspflicht dem Veranstalter. Übergabe und Übernahme der Aufsicht muss explizit erfolgen. Wenn minderjährige Teilnehmer*innen ohne Begleitung kommen oder gehen dürfen, beginnt die Übernahme der Aufsichtspflicht mit dem Betreten des Veranstaltungsraums und endet mit dem Verlassen. Die Übernahme der Aufsichtspflicht erfolgt nie vor Maßnahmenbeginn, sondern frühestens ab der in der Ausschreibung genannten Startzeit. Bei Maßnahmen, deren Angebotscharakter überwiegend von Kommen und Gehen bestimmt ist (so gn. „Offene Angebote“, Mitmachangebote, etc.), findet eine Übernahme der Aufsichtspflicht grundsätzlich nicht statt.

1.6. Grenzen der Aufsichtspflicht

Eine lückenlose und intensive Kontrolle des Handelns von Kindern ab dem Grundschulalter stünde im Widerspruch zu erzieherischen Zielen wie Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit.  „Bei Grundschulkindern auch schon der ersten und zweiten Klasse ist es nicht angezeigt, ohne konkreten Anlass eine Überwachung durch ständigen Sichtkontakt, wie sie etwa bei Kindergartenkindern noch erfolgen kann und muss, sicherzustellen. Denn es ist Ziel der Erziehung […], den Kindern eine gewisse Eigenständigkeit zu vermitteln, […]“ (LG Bonn, Az.: 1 O 110/12; In: SchulRecht 3-4/2013, S. 36). Die Gestaltung kunstgerechter Maßnahmen erfordern eine Abwägung pädagogischer Ziele und der Gewährleistung möglichst großer Sicherheit durch Risikovermeidung. Für Kinder ab dem Grundschulalter, die sich entgegen der Regeln, Absprachen und trotz Verbotes unerlaubt von der Maßnahme entfernen, wird die Aufsichtspflicht mit Verlassen des Geländes abgelegt. Ein*e Sorgeberechtigte*r werden sofort unter der zu hinterlegenden Notrufnummer informiert.

1.7. Ausschluss und Abbruch von Maßnahmen

Atelier mobil e.V. ist berechtigt Teilnehmer*innen von der Teilnahme auszuschließen, so sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, oder auf Grund ihres Verhaltens, Krankheit etc. nicht tragfähig sind. Dies ist z.B. bei Nichtbefolgen der Anordnungen durch Betreuer/innen, grob fahrlässigem Verhalten, Gefährdung der eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer Teilnehmer, erheblicher Störung des Ablaufs, etc. der Fall. Im Falle sind minderjährige Teilnehner*innen unverzüglich abzuholen.

1.8. Haftung und Versicherung

Atelier mobil e.V. haftet im Rahmen der dazu bestehenden Vereins-Haftpflichtversicherung bei schuldhaften Mietsachschäden oder für etwaige Schäden, die im Kontext einer Aufsichtspflichtverletzung eintreten würden. Eine weitergehende Haftung der Atelier mobil e.V. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Maßnahmen, aber auch auf den Wegen von und zur Maßnahme eintreten, besteht nicht. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Teilnehmer*innen, bzw. der Personensorgeberechtigten.

1.9. Gefahrenhinweis

Die Personensorgeberechtigten erlauben bestimmte sozialadäquate Verhaltensweisen trotz ihrer Gefährlichkeit auf Grund ihrer Nützlichkeit. Sie erlauben z.B. das Üben des Umgangs mit gefährlichem Werkzeug, wohl wissend dass ein gewisses Verletzungsrisiko besteht. In der Haftungsfrage liegt das ethische Prinzip „wem die Vorteile gebühren, der soll auch die Nachteile tragen“ zugrunde. Atelier mobil e.V. haftet nicht für Schäden, die trotz sachgemäßer Anleitung und gehörig geführter Aufsicht entstehen. In der Regel werden kleine Wunden bei Bedarf mit handelsüblichem Desinfektionsspray und Wundpflastern behandelt; die Erziehungsberechtigten erteilen hierzu durch Akzeptieren der Teilnahmebedingungen ihr explizites Einverständnis oder widersprechen selbsttätig vor Beginn einer Maßnahme.

1.10. Mitbringen von Gegenständen, Kleidung

Für mitgebrachte Gegenstände und Kleidung übernimmt Atelier mobil e.V. keine Haftung. Wertgegenstände sollten grundsätzlich zu Hause bleiben. Mit Verschmutzung der Kleidung ist zu rechnen. Atelier mobil e.V. empfiehlt dringend Arbeitskleidung. Es ist ratsam, vor allem bei Kindern, alle persönlichen Sachen deutlich mit Namen zu versehen, um Verwechslungen zu vermeiden. Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer etc.) dürfen zu keiner Maßnahme mitgebracht werden.

1.11. Genehmigung der Bildveröffentlichung

Die Personensorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass Atelier mobil e.V. während der Maßnahmen Teil- und/ oder Ganzbildaufnahmen von den Teilnehmer*innen erstellt. In der Regel sind es Fotos, je nach Maßnahme und Angebot können es auch Ton oder Videoaufzeichnungen sein. Diese Aufnahmen verwendet Atelier mobil e.V. für die pädagogische Arbeit, Projektdokumentationen, gibt sie als Erinnerung an Eltern oder Teilnehmer*innen weiter, nutzt das Material zu Lehrzwecken und Öffentlichkeitsarbeit, auch im Internet und/ oder Social-Media-Kanälen. Abweichungen bedürfen der konkreten Einzelabsprache vor Beginn der Maßnahme.

1.12. Datenschutz

Atelier mobil e. V. speichert und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung und gewährleistet Datenschutz im vollen gesetzlichen Umfang. Bei den Maßnahmen der Stadtrandranderholung (Ferienateliers) wird eine Meldung über die Teilnahme zwecks Antrags auf Bezuschussung an das zuständige Jugendamt zu treuen Händen geleitet. Übermittelt werden ausschließlich die Daten Name des Kindes, Anschrift, Alter, Datum der Anwesenheit, ggf. Fehltage.

1.13. Aushängen von Namenslisten

Es ist Tradition, dass Atelier mobil e. V. bei Maßnahmen der Stadtranderholung, den Ferienateliers, eine so genannte „Meister(schüler*innen)liste“ aushängt. Ihr sind die Namen der Teilnehmenden und die Anzahl der bereits absolvierten Ferienateliers zu entnehmen. Die Erziehungsberechtigten erteilen hierzu durch Akzeptieren der Teilnahmebedingungen ihr explizites Einverständnis oder widersprechen selbsttätig vor Beginn einer Maßnahme.

Stand: Februar 2024